Küchenbelehrung nach § 42/ 43 IfsG
Jährliche Belehrungen der Menschen, die in lebensmittelverarbeitenden Betrieben und Küchen tätig sind, werden vom Gesetzgeber gefordert. Doch die Belehrung allein reicht nicht aus. Auch küchenhygienische Themen sollten immer wieder geschult werden.
Neben den gesetzlich geforderten Inhalten wie Tätigkeitsverbote nach IfsG, bakterielle und virale Enteritiden (Durchfallerkrankungen), Möglichkeiten zur Übertragung von Krankheitserregern in Küchenbereichen werden auch aktuelle Themen der Lebensmittelhygiene in diesem Seminar thematisiert. Änderungen im Lebensmittelhygienerecht, aktuelle Vorgaben der Fachgesellschaften zur Lebensmittelhygiene und andere Themen werden erarbeitet.
Zielgruppen:
Küchenpersonal, Hygienebeauftragte Pflegende, Leitungen von pflegerischen Einrichtungen
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